AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN der
TransEurop Eisenbahn AG / Suisse
NIOE GRAND-EXPRESS-EUROPEAN - Train de Luxe
im nachfolgenden NIOE genannt
Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und NIOE für Reisearrangements. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren.

1. Anwendbarkeit
1.1 Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist NIOE nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und NIOE kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, per e-mail oder persšnlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und NIOE wirksam.

2.2 Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise
3.1 Prospektpreise
Die Preise für die Reisearrangements ergeben sich aus den NIOE Prospekten. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich (wo nicht speziell erwähnt) pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

3.2 Beratung und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Reisebüro für die Beratung, Reservation und Buchung individueller Reisen neben den im Prospekt erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und Buchung erheben kann.

3.3 Anzahlung
Die Anzahlung von 20% des Pauschalpreises wird bei der Anmeldung fällig, spätestens jedoch nachdem Sie die Anmeldebestätigung von uns erhalten haben. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann NIOE die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten geltend machen.

3.4 Restzahlung
Die Zahlungen für den restlichen Reisepreis haben bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann NIOE die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten geltend machen. Wird die Reise weniger als 30 Tage vor Abreise gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.


4. Änderungen/Annullation
4.1 Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

4.2 Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (Ziff. 4.3) können wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) die folgenden Bearbeitungsgebühren geltend machen:
- bei Lunch- und Dinnerfahrten mit dem Orient-Express und dem Roten Pfeil Fr. 30.- pro Person, höchstens aber Fr. 60.- pro Auftrag;
- bei Tages- und Mehrtagesreisen Fr. 60.- pro Person, höchstens aber Fr. 120.- pro Auftrag.
Dazu kommen noch die Annullationskosten (gem. Ziffer. 4.3) sowie die Annullationskosten bereits getätigter Bahn- oder Flugreservationen. Ebenfalls in Rechnung gestellt werden bereits gebuchte Karten für Theater, Opern und Musicals sowie die Annullierungskostenversicherung. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.3.

4.3 Annullationskosten
Treten Sie später als 30 Tage vor Abreise von der Reise zurück, so erhebt die NIOE zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:

- 30 bis 10 Tage vor Abreise: 60% des Pauschalpreises;
- 9 bis 1 Tage vor Abreise 80 % des Pauschalpreises
- am Tag der Abreise 100%.

Für Linienflüge zu Spezialpreisen (PEX/APEX, Gruppen- und Spezialtarife) gelten die Annullierungsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften und Tarifklassen. Bei einer Reise mit Zug/Flug wird jede Änderung oder Annullierung des Flugtickets zu 100% des geltenden Tarifs verrechnet, wobei diese Kosten zu den erwähnten Annullierungskosten hinzukommen. Theater-, Opern- und Musicalkarten: Bereits gebuchte Karten können weder geändert noch annulliert werden. Im Annullationsfall müssen wir Ihnen die gesamten Kosten in Rechnung stellen.

4.4 Annullationskostenversicherung
Die obligatorische Annullationskostenversicherung deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis muss schriftlich erbracht werden und die Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheit oder Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung bestanden, fallen nicht unter die Annullationskostenversicherung. Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung verlangen.

Für Hochzeiten, Geburtstagspartys und Jubiläen empfehlen wir eine spezielle Annullierungskosten Versicherung.

4.5 Ersatzperson
Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt NIOE lediglich die Bearbeitungsgebühr. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie NIOE gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.


5. Programmänderungen
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
NIOE behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschränkungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Insbesondere haftet NIOE nicht für Änderungen im Reiseprogramm, welche auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die NIOE nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. NIOE ist jedoch bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms über Ihre Buchungsstelle so früh wie möglich zu informieren.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen muss sich NIOE vorbehalten, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann namentlich in folgenden Fällen eintreten:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, Bahntarife)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren)
- Wechselkursänderungen
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

5.3
Falls NIOE die in den Katalogen angegebenen Preise aus den obenerwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von NIOE vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.


6. Nichtdurchführung/Abbruch der Reise
6.1 Programmänderungen
NIOE behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorgesehen Umstände es erfordern. Wir bemühen uns jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Bei Reisen mit unseren Zügen behalten wir uns vor, bei unvorhergesehenen technischen oder anderen Problemen möglichst gutes Wagenmaterial als Ersatz zu stellen.

6.2 Unterbeteiligung
Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die NIOE vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, können wir die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6.3 Höhere Gewalt und Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht der NIOE nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist NIOE befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von uns bereits gemachten und nachzuweisende Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


7. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
7.1 Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern NIOE nicht belastet wird.



8. Beanstandungen
8.1 Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im NIOE-Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei NIOE, unserer Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der NIOE-Reiseleitung eine schriftliche Bestätigung verlangen.

8.2 Sofern NIOE, unsere Reiseleitung, bzw. unsere örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten (Nachweispflicht!) werden Ihnen von NIOE zurückerstattet, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und nur gegen Belege. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von NIOE oder unserer örtlichen Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. NIOE, bzw. unsere örtliche Vertretung, ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

8.3 Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der NIOE, bzw. unserer örtlichen Vertretung müssen Sie Ihrem Reisebüro oder unserem Hauptsitz spätestens innert 8 Tagen nach der Rückkehr schriftlich bestätigen. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhalts durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.



9. Haftung
9.1 NIOE vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

9.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich NIOE auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen, internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).

9.2.2 Haftungsausschlüsse
NIOE haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches NIOE, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von NIOE ausgeschlossen.

9.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet NIOE, sofern die Schäden durch NIOE oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziff. 10.2.1)

9.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von NIOE auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.


10. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. NIOE empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzten Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung sowie Extra-Rückreisekostenversicherung.


11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

11.2 Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

11.3 NIOE macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie NIOE ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.


12. Verjährung
Schadenersatzforderungen an NIOE, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende Jahr des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.


13. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen als Kunden und NIOE ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen NIOE können nur an unserem Sitz in der Schweiz eingebracht werden.
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