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In den Jahren 1898-1906 bauten fast ausschliesslich italienische Arbeiter den 20 km langen Simplontunnel, der Italien und die Schweiz direkt miteinander verbindet. Mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den | |||||||
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nicht über deutsches Hoheitsgebiet führte. In der Folge der neuen Verbindung nach Italien gewann auch das Projekt der Lötschbergbahn Bern - Thun - Spiez - Frutigen - Kandersteg - Goppenstein Brig mächtig an Auftrieb. Auch dieses Projekt lenkte die Aufmerksamkeit Frankreichs auf sich. Die meisten Arbeiter der die Simplon-Baustelle Nord fanden in Naters eine Unterkunft im sogenannten "Negerdorf". Die hygienische und sanitäre Situation in Naters | |||||||
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Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Zolldienst auf der Simplonlinie zwischen Brig und Domodossola Abgeschlossen am 24. März 1906 Von der Bundesversammlung genehmigt am 29. März 19063 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 25. Mai 1906 In Kraft getreten am 25. Mai 1906 Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft undSeine Majestät der König von Italien in der Absicht, den Zolldienst auf der Simplonlinie zwischen Brig und Domodossola, in Vollziehung der Artikel 2 und 15 des Übereinkommens vom 2. Dezember18994zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Anschluss des schweizeri-schen Bahnnetzes an das italienische durch den Simplon und den Betrieb der Bahn-strecke IselleDomodossola, durch besondere Übereinkunft zu ordnen, haben hiefürzu ihren Bevollmächtigten ernannt: (Es folgen die Namen der Bevollmächtigten) welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und dieselben in guter undgehöriger Form befunden, folgende Artikel vereinbart haben: Art. 1 Die Simplonbahn von der Grenze bis Domodossola wird als Zollstrasse betrachtet.Die Personen- und Güterzüge können unter Beobachtung der vereinbarten Vorschriften auf dieser Strasse frei verkehren, sowohl nachts als am Tage und an Feier - wie an Werktagen. |
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