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Simplon Tunnel
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Eisenbahntunnel zwischen Brig-Glis, Wallis, Schweiz und Iselle, Piemont, Italien
Erbaut: 1898 - 1906
Gesamtlänge ca. 20 km
Am 25. Januar 1906 fährt der erste Zug durch den Tunnel.
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In den Jahren 1898-1906 bauten fast ausschliesslich italienische Arbeiter den 20 km langen Simplontunnel, der Italien und die Schweiz direkt miteinander verbindet. Mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn durch den
Simplon von Brig nach Domodossola vom 25. November 1895 wird der Bau und die Konzessionserteilung an die Jura - Simplon - Bahn - Gesellschaft geregelt. Mit der neuen Strecke Mailand - Brig - Westschweiz sah Frankreich die Realisierungsmöglichkeit einer schnellen Verbindung von Norditalien nach Paris, die
nicht über deutsches Hoheitsgebiet führte. In der Folge der neuen Verbindung nach Italien gewann auch das Projekt der Lötschbergbahn Bern - Thun - Spiez - Frutigen - Kandersteg - Goppenstein Brig mächtig an Auftrieb. Auch dieses Projekt lenkte die Aufmerksamkeit Frankreichs auf sich. Die meisten Arbeiter der die Simplon-Baustelle Nord fanden in Naters eine Unterkunft im sogenannten "Negerdorf". Die hygienische und sanitäre Situation in Naters
simplon5.jpg (15992 Byte) war sehr schlecht, wie sie von Dr. Pometta geschildert wird. Es kam u.a. zu zwei Typhusepidemien und mehreren einzelnen Typhusfällen. Unfalltote gab es 67 und rund 200 Arbeiter starben an Krankheiten. Im Jahre 1900 wohnten im Raume Brig/Naters rund 3600 Italienerinnen und Italiener. Etwa 2500 arbeiteten im Tunnel oder auf den externen Baustellen.
Übereinkommen zwischen der Schweiz und Italien
betreffend den Zolldienst auf der Simplonlinie
zwischen Brig und Domodossola

Abgeschlossen am 24. März 1906
Von der Bundesversammlung genehmigt am 29. März 19063
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 25. Mai 1906
In Kraft getreten am 25. Mai 1906

Der Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
undSeine Majestät der König von Italien
in der Absicht, den Zolldienst auf der Simplonlinie zwischen Brig und Domodossola, in Vollziehung der Artikel 2 und 15 des Übereinkommens vom 2. Dezember18994zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Anschluss des schweizeri-schen Bahnnetzes an das italienische durch den Simplon und den Betrieb der Bahn-strecke Iselle–Domodossola, durch besondere Übereinkunft zu ordnen, haben hiefürzu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten mitgeteilt und dieselben in guter undgehöriger Form befunden, folgende Artikel vereinbart haben:

Art. 1
Die Simplonbahn von der Grenze bis Domodossola wird als Zollstrasse betrachtet.Die Personen- und Güterzüge können unter Beobachtung der vereinbarten Vorschriften auf dieser Strasse frei verkehren, sowohl nachts als am Tage und an Feier - wie an Werktagen.
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